Scroll Down

Ein Schulwechsel im laufenden Schuljahr

Auch mitten im Schuljahr möglich

Wann ein Wechsel während des Schuljahrs möglich ist

Ein Schulwechsel im laufenden Schuljahr ist ein grosser Schritt, und oft ein dringender. An der Freien Schule Zürich prüfen wir zuerst, ob ein Platz frei ist, dann folgt alles Weitere in klaren Schritten, ohne lange Wartezeit auf eine Antwort, die Sie sofort brauchen.

Wann ein rascher Wechsel sinnvoll ist

Es gibt Situationen, in denen Warten schadet: wenn ein Kind den Schulweg jeden Morgen mit Bauchweh antritt, wenn eine Klassensituation trotz Gesprächen mit der Schule unverändert schlecht bleibt, wenn Lücken so schnell wachsen, dass das laufende Semester ohnehin verloren ist, oder wenn ein Wohnortwechsel einen Schulwechsel erzwingt.

Und es gibt Situationen, in denen sich Warten lohnen kann: wenn ein Konflikt gerade in Bearbeitung ist, wenn nur noch wenige Wochen bis zum Semesterende bleiben, oder wenn der Wechsel eine Reaktion auf ein einzelnes schlechtes Zeugnis wäre.

Der ehrlichste Test: Würden Sie in drei Monaten dieselbe Entscheidung treffen?

So läuft ein Wechsel zu uns ab

Erstens: Anruf im Sekretariat. Wir sagen Ihnen, ob in der gewünschten Jahrgangsstufe noch ein Platz frei ist. Ohne freien Platz erübrigt sich alles Weitere, und wir sagen es Ihnen sofort statt erst in drei Wochen.

Zweitens: Aufnahmegespräch. Sie und Ihr Kind kommen zu uns, wir klären miteinander die Situation, Ihre Erwartungen und die Möglichkeiten, die wir bieten können. Reichen Sie uns die letzten beiden Semesterzeugnisse  ein.

Drittens: Schnuppertage. Ihr Kind verbringt Zeit in der künftigen Klasse. Danach lässt sich zumeist gut beurteilen, ob es passt.

Viertens: Entscheid und Eintritt. Den Zeitpunkt legen wir gemeinsam fest, oft nach einer Unterbrechung des Schulalltags durch Ferien oder Feiertage – oder wenn nötig, so schnell wie möglich.

Was Sie an der bisherigen Schule beachten müssen

Die Abmeldung an der Volksschule erfolgt über die Schulleitung beziehungsweise die Schulpflege der Wohngemeinde. Für den Schulbesuch an einer Privatschule ist keine Bewilligung nötig, wohl aber der Nachweis,  dass die Schulpflicht an einer Privatschule erfüllt wird.

Wie Ihr Kind an der Freien Schule Zürich ankommt

Neu in eine bestehende Klasse zu kommen ist für jedes Kind eine Herausforderung. Was hilft, ist, dass die Klasse  an der FSZ klein ist: In einer überschaubaren Gruppe lernt man seine neuen «Gschpänli» schnell kennen.

In den ersten Wochen begleitet die Klassenlehrperson den Einstieg eng, schulisch, aber auch sozial. Wo Stoffwissen fehlt, halten wir fest, was aufzuholen ist, und in welchem Tempo.

Rufen Sie uns an

Primar- & Sekundarstufe
Telefon: 043 268 84 84


Gymnasium, Reflexionsjahr & Fachmittelschule

Telefon: 043 336 70 00

Fragen und Antworten

Ja, sofern in der entsprechenden neuen Klasse ein Platz frei ist. An der Freien Schule Zürich sind unterjährige Aufnahmen möglich; die aktuelle Situation erfahren Sie über den Kontakt via Sekretariat.

Nach dem ersten Anruf folgen das Aufnahmegespräch und die Schnuppertage.  Das Eintrittsdatum legen wir gemeinsam mit Ihnen fest – oft nach den Ferien oder nach Feiertagen. In der Regel vergehen vom ersten Gespräch bis zum effektiven Schuleintritt wenige Wochen.

Bei einem unterjährigen Start an der FSZ wird das Schulgeld pro Rata ab dem Starttag berechnet.

Ja. Die Abmeldung läuft über die Schulleitung beziehungsweise die Schulpflege Ihrer Wohngemeinde.

Der Wechsel von einem anderen staatlich anerkannten (Kurz-)Gymnasium resp. einer staatlich anerkannten Fachmittelschule ist unter Einhaltung der geltenden Promotionsregeln auch unterjährig möglich.